Durch die Nachbarschaft zum Linzer Zoo wurde seitens des Projektentwicklers immer eine Zusammenarbeit angestrebt. In mehreren Terminen und einer über zweijährigen Besprechungsphase wurden die Wünsche und Änderungsanforderungen des Zoovorstands eingeholt und in die Planung miteinbezogen. Alle angeführten infrastrukturellen Modernisierungsmaßnahmen erfolgen ohne eine Kostenbeteiligung des Linzer Zoos und werden zur Gänze vom Projektentwickler getragen.
Schlussendlich wurden seitens des Vorstands vom Linzer Zoo folgende Erfordernisse für die gemeinsame Infrastruktur festgelegt:
Es wurden eine gemütliche gastronomische Infrastruktur, neue Toilettenanlagen, ein gemeinsamer Souvenirshop, ein Veranstaltungsraum für Kindergeburtstage besprochen und in die Planungsunterlagen integriert
Gemeinsam mit dem Zoovorstand wurde eine zusätzliche Parkebene besprochen und in die aktuellen Planungsunterlagen integriert. Diese bietet weitere Parkmöglichkeiten für Zoo- und Brückenbesucherinnen und -besucher, Sportlerinnen und Sportler sowie Erholungssuchende. Anrainerinnen und Anrainern wird ein vergünstigter Parktarif zur Verfügung gestellt.
Der Linzer Zoo wird bei der Errichtung neuer Tiergehege unterstützt.
Die Bauphase wird in Etappen gestaltet, damit der Zoobetrieb währenddessen wenig bis gar nicht beeinträchtigt wird. Seitens des Projektentwicklers wird zudem eine Ausfallshaftung bei möglichen Einnahmeverlusten, die während der Bauzeit entstehen und durch diese entstanden sind, übernommen. Die Öffnungszeiten der Brücke sind von 6.00-22.00 Uhr.
Es wird ein gemeinsames Ticketingsystem implementiert, dass den Kauf von Einzel- wie auch von Kombitickets für beide Attraktionen ermöglicht, um als gemeinsames Ausflugsziel aufzutreten. Linzerinnen und Linzer sollen für die Seilhängebrücke ermäßigte Tickets erhalten können.
Der Linzer Zoo wird in die nationale und internationale Bewerbung mit eingebunden (gemeinsamer Auftritt).
Wir haben vor wenigen Tagen über den Magistrat der Stadt Linz erfahren, dass die Entscheidung der Oberösterreichischen Landesregierung im Genehmigungsverfahren für die Flächenwidmungsplanänderung negativ ausgefallen ist. Die Gründe hinter dieser Entscheidung blieben uns bis dato allerdings im Verborgenen.
Vorauszuschicken ist, dass am Genehmigungsverfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes nur die Stadt Linz teilnahmeberechtigt ist. Ein Projektwerber ist hier bloß Passagier, erlangt Informationen nicht unmittelbar und kann auch den Verfahrensablauf nicht aktiv beeinflussen. Nichtsdestotrotz haben wir die Stadt Linz bei der Rechtfertigung ihrer Flächenwidmungsplanänderung vom Juli 2020 gegenüber der Oberösterreichischen Landesregierung bestmöglich unterstützt, unter anderem durch die Bereitstellung von Gutachten österreichweit anerkannter Experten im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes.
Grundsätzlich erhebt sich für uns die Frage, ob die Entscheidung der Oberösterreichischen Landesregierung den Gegenstand des raumordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens nicht überdehnt, zumal die konkrete Beurteilung der Auswirkungen der Hängebrücke Sache des nachgelagerten naturschutzrechtlichen Verfahrens ist. Dies gilt indirekt auch für die Auswirkungen auf die regionale Grünzone und die ökologischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der A 26.
Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass aufgrund unserer Projektgestaltung und der im Vorfeld durchgeführten Erhebungen namhafter Experten auf dem Gebiet des Natur- und Landschaftsschutzes sämtliche raumordnungsrechtliche Hürden überwunden werden können. Wir werden daher in den nächsten Tagen die enge Abstimmung mit den EntscheidungsträgerInnen und -trägern der Stadt Linz suchen und mit diesen die Erhebung einer Beschwerde gegen den Versagungsbescheid der Oberösterreichischen Landesregierung diskutieren.